Standesamt

Anmeldung Eheschließung

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist nur am aktuellen Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich. Es ist dabei unabhängig, ob Sie in Lichtenau oder einem anderen Ort heiraten möchten.

Benötigte Unterlagen:

- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung und
   Sorgeerklärung
- Erweiterte Meldebescheinigung (wird vor Ort durch uns erstellt)
 
Für schon verheiratete:
- Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
 
Bei ausländischen Staatsangehörigen wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an das Standesamt.
 

Sollte nur ein Verlobter bei der Anmeldung vorsprechen können, dann benötigen Sie die nachfolgende Vollmacht.

Urkundenanforderungen

Sie erhalten Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke jeweils beim registerführenden Standesamt. Somit ist Ihr Ansprechpartner das Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes bzw. des Sterbeortes.

Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich bzw. elektronisch und online über das Portal Amt24 Startseite - Amt24 (sachsen.de)stellen.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass
- Bei schriftlichen Anfragen Kopie des Personalausweises oder
  Reisepasses
 
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden
 
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie für deren
- Ehegatten oder Ehegattin,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel,
  erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse
  glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts,
  gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Sterbefall

Die Beurkundung eines Sterbefalls obliegt dem Standesamt in wessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Die Anzeige eines Sterbefalles durch folgende Personen erfolgen:

- Bestatter, Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen
- jede Person, welche mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft
  gewohnt hat
- die Person, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder aus eigenem
  Wissen unterrichtet ist

 

Sofern die Beurkundungsangelegenheiten des Sterbefalls ausdrücklich nicht dem Bestatter übergeben werden sollen, benötigen Sie zur Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls folgende Unterlagen des Verstorbenen:

- Geburtsurkunde
- Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. Nachweis über Auflösung
- Nachweis über letzten Wohnsitz
- Ärztliche Bescheinigung über den Tod
- Sterbefallanzeige (kann auch im Standesamt vor Ort ausgefertigt
  werden)
- Personalausweis/Pass

Namensangelegenheiten

Alle Erklärung von Namensangelegenheiten müssen persönlich im Standesamt erfolgen.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde - bei nachträglicher Bestimmung eines Ehenamens oder
  der Voranstellung bzw. Anfügung des derzeit geführten Namens
  (Doppelname)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. mit rechtskräftigem
  Scheidungsurteil
  (bei Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung)
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
  (bei Wiederannahme des Geburtsnamens nach Tod des Ehegatten)

 

Hinweis:

Wenn Sie sich für eine Neusortierung Ihrer Vornamen entscheiden, dann müssen im Nachhinein folgende Dokumente neu ausgestellt werden:

- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde

 

Außerdem sind Ihrerseits sämtliche Vertragspartner (z. B. Banken, Versicherungen) zu informieren.

Öffnungszeiten Standesamt

Montag
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
  9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag
  9.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung