Aktuelles

Die Gemeinde Lichtenau schreibt folgende Stelle aus:

Für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Lichtenau suchen wir ab sofort befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung einen/eine Mitarbeiter/ Mitarbeiterin (m/w/d) in Vollzeit mit folgendem Aufgabenprofil:

- Unterhaltung und Pflege der

- kommunalen Straßen, Wege und Plätze

- gemeindlichen Grünanlagen und Spielplätze

- kommunalen Objekte

- Durchführung des Winterdienstes in ausgewählten Bereichen

- Betreuung von gemeindlichen Veranstaltungen

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Sachsenkreuz+ Kreativ-Wettbewerb „Loopings in Mittelsachsen 2025

Unter dem Motto „Alles dreht sich: Wie können Kreisläufe besser genutzt werden?!“ laden wir Sie herzlich ein, am Kreativ-Wettbewerb „Loopings in Mittelsachsen 2025“ teilzunehmen! Ob Upcycling-Projekt, Bildungsangebot, Reparatur-Initiative oder kreative Idee zur Ressourcenschonung – gesucht werden einfallsreiche und nachhaltige Ansätze rund um die Kreislaufwirtschaft aus Mittelsachsen.

Es winken attraktive Preisgelder in drei Kategorien (Schulen & Institutionen, Privatpersonen & Vereine, Unternehmen) im Gesamtwert von 9.000 € – sowie öffentliche Würdigung und Sichtbarkeit für Ihre Initiative.

Einsendeschluss ist der 30. September 2025  

www.sachsenkreuzplus.de

Medizinstipendium #Mittelsachsen

Um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern, unterstützt Mittelsachsen seit dem Wintersemester 2020/21 Medizinstudierende mit einem Stipendiumprogramm. Für das Wintersemester 2025/2026 können sich Interessierte beim Landkreis für ein Stipendium bewerben. Frist ist 30.09.2025. Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen oder unter www.landkreis-mittelsachsen.de/stipendium

Wasserentnahme mit Pumpen aus Flüssen und Bächen untersagt

Der Landkreis Mittelsachsen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern – also Flüssen und Bächen – untersagt. Die Verfügung wurde heute veröffentlicht und tritt am 14. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 6. Oktober 2025.

Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände. In viele Flüsse und Bäche führen derzeit nur noch sehr geringe Wassermengen. Eine Entspannung der Lage ist wegen ausbleibender, ergiebiger Niederschläge nicht zu erwarten.

Die niedrigen Pegelstände beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer erheblich. Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern sind gefährdet. Weitere Wasserentnahmen würden diese negativen Auswirkungen noch verstärken.

Die untere Wasserbehörde weist außerdem darauf hin, dass das Anstauen von Gewässern ohne behördliche Genehmigung ebenfalls verboten ist.

Das Abschöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt erlaubt – sollte aber nur sehr zurückhaltend erfolgen. Wichtig ist dabei, dass weder das Gewässer noch dessen Ufer sowie Tiere und Pflanzen geschädigt werden. Die Behörde appelliert eindringlich an die Bevölkerung, mit Wasser aus der Natur verantwortungsvoll umzugehen.

Hinweis:
Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme behalten vorerst ihre Gültigkeit, können jedoch je nach Lage kurzfristig widerrufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt veröffentlicht.

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Größe: 471 m²
Eigentümer: Gemeinde Lichtenau

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Ab Montag, dem 14.04.2025 Vollsperrung der S204 OD Niederlichtenau

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Erleichterungen beim Bauen und Sanieren für Familien

Bauinteressierten bietet das Landratsamt Mittelsachsen umfassende Informationen zum ländlichen Bauen – für Neubau, Sanierung oder Umnutzung im Bestand.  

Öffnungszeiten Standesamt NEU ab Januar 2025

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr mit Termin,

bitte nutzen Sie unseren Terminservice https://mitdenken.sachsen.de/1048044

Digitaler Antrag ersetzt Papier nun komplett

Ab morgen, 10. Oktober, können Bauanträge und über zehn weitere Leistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben vollständig digital beantragt werden.

Das Verfahren läuft medienbruchfrei. Das heißt, dass Arbeitsprozesse und Kommunikation ohne Unterbrechungen oder Medienwechsel digital übermittelt und verarbeitet werden.

Die Beantragung erfolgt über die Plattform https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/de/neuen-antrag-erstellen-bgo.html

Es handelt sich um eine landesweite Nachnutzung einer Plattform aus Mecklenburg-Vorpommern nach dem Onlinezugangsgesetz. Federführend für die Einführung ist der Freistaat Sachsen. Das Referat Bauantragsbearbeitung war eine der Pilotbehörden.  

„Das ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsprozesse“, sagt Erik Wagner, Leiter des Referats Bauantragsbearbeitung. Denn die Beantragung über die Plattform führt dazu, dass auf die Papierakte im Genehmigungsverfahren vollständig verzichtet wird. Wer bisher über die Bauonlineplattform des Landratsamtes Mittelsachsen eine Baugenehmigung beantragt hatte, musste immer noch den Bauantrag mindestens 1-fach in Papier nachreichen. 

Die Anmeldung erfolgt über das Nutzerkonto Bund. Dazu ist die Online-Funktion des Personalausweises freizuschalten. Alternativ kann das private ELSTER-Zertifikat oder für Unternehmen das ELSTER „Mein Unternehmerkonto“ verwendet werden.

Der Baugenehmigungsbescheid wird für den Bauherrn im sogenannten elektronischen Eingangsraum in die Baugenehmigungsbehörde abgelegt, über den auch mit dem Bauherrn mit Nachrichten kommuniziert wird.  

Zukünftig ist noch angedacht, dass der Bauherr nach Prüfung der Bauvorlagen seinen Bescheid in sein Postfach des Nutzerkontos direkt zugestellt bekommt.

Seit Oktober 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in Zusammenarbeit mit dessen Projektentwickler Nortal AG und der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen sowie einer Vielzahl anderer sächsischer Bauaufsichtsbehörden die „Digitale Bauantragstellung“ bis zur Praxisreife entwickelt. Weitere untere Bauaufsichtsbehörden werden die digitale Bauantragsbearbeitung in der nächsten Zeit ebenfalls aufnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

Geänderte Öffnungszeiten in der Steuerverwaltung Lichtenau

Der Bereich Steuern hat ab September 2024 geänderte Öffnungszeiten:
 
Dienstag:             09:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag:         13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:                09:00 – 12:00 Uhr

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