Was passiert ab diesem Tag genau? Wie laufen die Befragungen in Sachsen ab? Wen betrifft die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)?
Haushaltebefragung im Rahmen der Personenerhebung
Nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner werden befragt. Rund 15 Prozent der Bevölkerung sind in Sachsen auskunftspflichtig. Die betroffenen Haushalte wurden als repräsentative Stichprobe gezogen. Die Haushalte an den ausgewählten Anschriften werden im Zeitraum von drei Monaten von den sogenannten Erhebungsbeauftragten der örtlichen Erhebungsstellen interviewt. Ende August werden die Befragungen abgeschlossen sein. Um die Qualität der Befragungsergebnisse zu sichern, werden noch vereinzelt Wiederholungsbefragungen im Anschluss durchgeführt.