Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Sie erhalten rechtzeitig einen neuen Grundsteuerbescheid, welcher ab 1.1.2025 gültig ist. Dies betrifft auch die Grundsteuervorauszahlungen! Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben brauchen Sie nichts zu veranlassen. Hier erfolgt automatisch die Anpassung an den neuen Grundsteuerbescheid.
Haben Sie einen Dauerauftrag dafür angelegt, dann löschen Sie diesen bitte ab dem Jahr 2025.
Für das Jahr 2025 werden die Hebesätze für die Grundsteuer mit einer separaten Satzung bekannt gegeben. Sobald diese beschlossen ist, werden wir diese auf unserer Internetseite und im Amtsblatt veröffentlichen.
Bitte sehen Sie vorab von Rückfragen zur neuen Grundsteuer ab. Das Arbeitsaufkommen zur Grundsteuerumstellung für die Gemeinden ist eine extreme Zusatzbelastung. Wir werden Ihnen Ihren Bescheid rechtzeitig zusenden.
Yvonne Wolf
Leiterin Finanzverwaltung