Das Gemeindewappen
Blassonierung des Wappens
In Gold mit grünem Schildbord zwei erniedrigte durchgehende blaue Wellenbalken begleitet oben von einer grünen Eiche und unten von einem roten Zahnrad.
Weiterverwendung
Das Wappen steht für jeden zur Verfügung. Es darf für private, künstlerische und heraldische Zwecke genutzt werden. Gewerbetreibende können das Wappen im Sinne der Wirtschaftsförderung verwenden. Die Rechte der Gemeinde Lichtenau bleiben unberührt. Für die Nutzung wird zur Zeit kein Entgelt erhoben. Die Gemeinde behält sich weitere Regelungen vor. Das Wappen ist farbig, in Graustufen und monochrom verfügbar. Eine Veränderung insbesondere von Symbolen und Farben ist nicht zulässig.