Schulen und Horte
Achtung Schulanfänger 2026
Liebe Eltern,
Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt persönlich durch die Erziehungsberechtigten. Wenn nur ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung vornimmt, ist eine Vollmacht des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Formular dafür steht auf unserer Homepage zum Download bereit (https://www.gemeinde-lichtenau.de/schulen-und-horte.html).
Kinder, die im Jahr 2025 von der Einschulung zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen Ihres Kindes zur Anmeldung mit:
- Geburtsurkunde
- Masernimpfnachweis oder Impfausweis
- Bei alleinigem Sorgerecht eine Kopie des entsprechenden Nachweises
Wenn Sie den jeweiligen Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Sekretariat Ihrer zuständigen Grundschule, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartnerin Schulen im Rathaus: