Sie soll bis 26. September gelten. Hintergrund sind die langanhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände. Die Benutzung von Schöpfgeräten bleibt vorerst gestattet.
In Mittelsachsen tritt eine Allgemeinverfügung über die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Kraft. Diese ist bis einschließlich 26. September 2022 gültig. Die Entnahme von Wasser durch Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken wurde damit eingeschränkt, die Nutzung von Pumpen verboten. Insbesondere betroffen ist davon die saisonale Garten- und Hobbynutzung. Seitens der unteren Wasserbehörde wird um Beachtung und Verständnis gebeten.
Allgemeinverfügung über die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen - Landkreis Mittelsachsen (landkreis-mittelsachsen.de)
Öffentliche Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern - Landkreis Mittelsachsen (landkreis-mittelsachsen.de)